ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BUCHUNG VON ZIMMERN

1. ANWENDUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Reservierung von Zimmern gelten für das Hotel La Palma au Lac der MIRGA AG mit Sitz in Zug für die Bereitstellung von Hotelzimmern zur Beherbergung von Gästen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
 

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Für eine individuelle Reservierung ist immer eine Kreditkarte als Garantie erforderlich.
Die folgenden Karten sind als Garantie für eine Zimmerreservierung gültig
- Kreditkarte (Visa, American Express, Diners Card, Mastercard, JCB, CUP).
- Vorauszahlung für die gesamte Aufenthaltsdauer, z.B. per Überweisung oder Kreditkarte.
- Schriftliche Garantie per Kreditkarte von einem eingetragenen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz.
Ein Angebot für Gruppenbuchungen (ab 4 Zimmer) ist ausdrücklich als solches gekennzeichnet und muss vom Kunden unterschrieben an das Hotel zurückgeschickt werden. Ein Angebot ist in der Regel 10 Tage lang gültig, bindet das Hotel aber nicht. Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote nie verbindlich sind und keine Zimmer oder Plätze optioniert werden.
 

3. DIENSTLEISTUNGEN UND PREISE

Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, jedoch verpflichtet sich das Hotel, Zimmer der gebuchten Kategorie bereitzuhalten. Sollte aus unvorhersehbaren Gründen bei der Anreise kein gleichwertiges Zimmer zur Verfügung stehen, erfolgt die Unterbringung in einem Zimmer der nächsthöheren Kategorie. Sollte im Hotel kein Zimmer verfügbar sein, wird das Hotel eine mindestens gleichwertige Unterkunft in einem anderen Hotel organisieren.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die Preise sind in CHF, pro Zimmer/Nacht, inklusive kostenlosem Wi-Fi, Service und Mehrwertsteuer. Die Kurtaxe pro Person/Nacht ist nicht inbegriffen.
Das Hotel La Palma au Lac nutzt die Yield-Management-Technologie zur Verwaltung der Hotelpreise.Die Hotelpreise variieren daher je nach Verfügbarkeit, Aufenthaltsdauer, Anzahl der gebuchten Zimmer, Saison sowie Zahlungs-und Stornierungsbedingungen.
 

4. ÜBERGABE UND RÜCKGABE DES ZIMMERS

Die gebuchten Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat nicht das Recht, das Zimmer früher zu beziehen, kann aber jederzeit an der Rezeption nachfragen, ob ein früherer Check-in möglich ist.
Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 11 Uhr geräumt und dem Hotel zur Verfügung gestellt werden. Danach kann das Hotel bei verspäteter Räumung des Zimmers bis 17.00 Uhr 50 % und ab 17.00 Uhr 100 % des gesamten Unterkunftspreises (Tagespreis) in Rechnung stellen.
 

5. BEZAHLUNG

Die Zahlung für Einzelbuchungen erfolgt spätestens am Tag der Abreise. Für Firmen- oder Gruppenbuchungen können Rechnungen für den Restbetrag geschickt werden. Hotelrechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe zu begleichen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit für überfällig zu erklären und sofortige Zahlung zu verlangen.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden mit dem Angebot mitgeteilt. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der kostenlosen Stornofristen den vollen Rechnungsbetrag von der Garantiekreditkarte abzubuchen. Etwaige Wechselkursdifferenzen oder Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
 

6. ANNULLIERUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Stornierungsbedingungen für individuelle Buchungen

Einzelne Buchungen gelten in der Regel als endgültig, sobald das Angebot vom Kunden unterzeichnet oder ausdrücklich bestätigt wurde. Bei kurzfristiger Stornierung nach der Stornierungsfrist werden 100 % des Übernachtungsbetrages abgebucht.
Für einige Tarife gelten jedoch besondere Bedingungen, die eine Stornierung nicht mehr zulassen (nicht erstattungsfähig). Sofern nicht anders angegeben, gelten die folgenden Bedingungen für individuelle Buchungen:
- Stornierung bis zu 48 Stunden vor der Ankunft (bis 15:00 Uhr): kostenlos.
- Stornierung ab 48 Stunden vor der Ankunft: 100% des Aufenthalts

Für bestimmte Zeiträume des Jahres (Filmfestival oder Moon&Stars) können die Stornierungsbedingungen restriktiver sein.
Bei der Bestätigung Ihrer Reservierung werden Sie aufgefordert, Ihre Kreditkartendaten anzugeben, um Ihren Aufenthalt zu garantieren. Im Falle eines nicht erstattungsfähigen Angebots werden 100 % des Aufenthalts in Rechnung gestellt. Ihre Reservierung ist erst dann endgültig, wenn Sie eine Bestätigung von der Rezeption erhalten haben. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Kreditkartennummer und das Gültigkeitsdatum korrekt eingegeben haben. Wenn diese Angaben nicht gültig sind, wird die Reservierung nicht akzeptiert, vorbehaltlich einer Benachrichtigung durch die Rezeption. Achten Sie darauf, dass das Verfallsdatum der Kreditkarte nach dem Abreisedatum liegt. Bei Reservierungen zu flexiblen Tarifen wird die Kreditkarte belastet, sobald die Reservierung nicht mehr storniert werden kann. Extras, die während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, werden am Tag der Abreise direkt im Hotel bezahlt.

BITTE BEACHTEN: Die Bestätigungs- und Stornierungsbedingungen können je nach gebuchtem Angebot variieren. Alle Bestätigungs- und Stornierungsbedingungen, die von den oben genannten Standardbedingungen abweichen, werden zum Zeitpunkt der Buchung angegeben.

Im Falle eines Nichterscheinens, wird der volle Betrag von der zuvor mitgeteilten Karte abgebucht.
 

6.2 Annullierungsbedingungen für Gruppen

Die Stornierungsbedingungen für Gruppenbuchungen sind gesondert geregelt. Gibt es keine gesonderten Stornobedingungen, gelten die folgenden Regeln:
Eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags des Aufenthalts und eine Firmenkreditkarte sind zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich, um die Reservierung zu garantieren.
Eine Firmenkreditkarte ist erforderlich um die Reservierung zu garantieren.-
Stornierungen innerhalb von 90 Tagen vor dem Check-in: keine Stornogebühr und Erstattung der Anzahlung/Prämie.
- Stornierungen, die ab dem 89. Tag und innerhalb von 60 Tagen vor dem Check-in eingehen: 50 % des Gesamtaufenthalts für die stornierten Zimmer und/oder Nächte.
- Stornierungen, die ab dem 59. Tage vor und innerhalb von 30 Tagen vor dem Check-in eingehen: 75% des Gesamtaufenthalts des stornierten Zimmers und/oder der stornierten Nächte.
- Nach dem 30. Tag vor dem Check-in müssen Sie die Kosten für Ihren Aufenthalt bezahlen oder den Restbetrag Ihres Aufenthalts auf der bei der Buchung angegebenen Kreditkarte vorautorisieren.
- Nach dieser Frist und bis zum Check-in oder No-Show: 100% des Gesamtpreises für den gesamten Aufenthalt der stornierten Zimmer/Nächte.
 

7. BUCHUNGEN ÜBER REISEVERANSTALTER

Für Buchungen die über einen Reiseveranstalter getätigt werden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.
 

8. KINDERPREISE

Auf Anfrage, kann ein Babybett kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Kinder bis zum Alter von 6 Jahren übernachten kostenlos. Ab dem 6. bis zum 12. Lebensjahr übernachten Kinder in einem Zusatzbett für einen Aufpreis von CHF 30 pro Nacht. Ab dem 12. Lebensjahr, beträgt der Zuschlag für das Zusatzbett CHF 70 pro Nacht.
 

9. HAFTUNG / SORGFALTSPFLICHT

Das Hotelzimmer ist vom Kunden mit der größtmöglichen Sorgfalt zu benutzen. Der Kunde bzw. das Unternehmen ist verpflichtet, für verursachte Schäden aufzukommen. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Diebstahl etc. und im Zusammenhang mit Fremdleistungen. Darüber hinaus haftet das Hotel nur für unmittelbare, vertragliche oder außervertragliche Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
 

11. DATENSCHUTZ

Die Datenschutzbestimmungen sind zu finden unter: https://www.lapalmaaulac.com/datenschutz/
 

12. ENDGÜLTIGE BESTIMMUNGEN

Zusätzlich zu den allgemeinen Stornierungs- und Verkaufsbedingungen können andere Bestimmungen und Buchungsbedingungen gelten und Vorrang haben. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind ungültig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN (F&B, MICE)

1. ANWENDUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten für die Vermietung von Räumlichkeiten für Seminare, Bankette und Veranstaltungen sowie für damit zusammenhängende weitere Leistungen oder Lieferungen zugunsten des Kunden oder Veranstalters. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vortrags-, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden keine Anwendung.
 

2. RESERVIERUNGEN

Ein Raummietangebot ist ausdrücklich als solches gekennzeichnet und muss vom Kunden unterschrieben an das Hotel zurückgegeben werden. Ein Angebot ist 7 Tage lang gültig (Annahmefrist). Angebote, Preislisten und dergleichen des Hotels, stellen kein verbindliches Angebot dar, ebenso wenig wie eine vorübergehende Reservierung von Räumlichkeiten, es sei denn, das Hotel hat dem ausdrücklich zugestimmt.
 

3. PREISE

Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, rein netto, inklusive Service und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten die vom Hotel schriftlich bestätigten Preise.
 

4. BEZAHLUNG

Nicht fällige Rechnungen des Hotels, sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang vollständig zu begleichen. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden mit dem Angebot bekannt gegeben. Sofern keine gesonderten Vorauszahlungsbedingungen bestehen, gelten die nachfolgenden Regelungen:
Hat der Veranstalter seinen Wohnsitz im Ausland, behält sich das Hotel das Recht vor, die Garantiekreditkarte mit dem vollen Rechnungsbetrag zu belasten oder die vollständige Zahlung vor der Veranstaltung zu verlangen. Etwaige Wechselkursdifferenzen oder Bankspesen gehen zu Lasten des Veranstalters.
 

5. GESAMTSCHULDNERISCHE HAFTUNG FÜR DIE ZAHLUNG

Ist der Kunde nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haftet er gesamtschuldnerisch mit dem Veranstalter für den gesamten Rechnungsbetrag. Diese Haftung gilt auch dann, wenn eine direkte Zahlung ausdrücklich vereinbart wurde.
 

6. ANNULLIERUNGSBEDINGUNGEN

Stornierungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Stornobedingungen je nach Art und Umfang der Veranstaltung individuell anzupassen und in das Angebot/die Reservierungsbestätigung einzubeziehen.
Wenn es keine gesonderten Stornierungsbedingungen gibt, gelten die folgenden Stornierungsregeln:
bis 61 Tage vor der Veranstaltung CHF 100.00 Bearbeitungsgebühr
60 bis 31 Tage vor der Veranstaltung 25% der vereinbarten Leistung
ab 30 bis 8 Tage vor der Veranstaltung 50% der vereinbarten Leistung
ab 7 Tage vor der Veranstaltung 100% der vereinbarten Leistung
Bereits geleistete Vorbereitungsarbeiten sowie bestellte oder eigens angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall in voller Höhe berechnet.
Ist die tatsächliche Personenzahl am Tag der Veranstaltung geringer, wird die endgültig bestätigte Zahl als Grundlage für die Rechnungsstellung herangezogen. Zusätzliche Kosten, die durch zusätzliche Teilnehmer entstehen, werden in Rechnung gestellt. Eine Überschreitung der feuerpolizeilich festgelegten Höchstkapazität des Saales ist nicht zulässig.
 

9. AUSFÜHRLICHE INFORMATIONEN / VERFAHREN

Für die detaillierte Organisation ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, müssen alle wichtigen Details (z.B. Ausstattung, Menüwahl, Zeitplan, Showeinlagen, etc.) dem Hotel mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Vereinbarte Programmzeiten sind von beiden Seiten strikt einzuhalten.
 

10. BENUTZUNG DER RÄUME

In begründeten Ausnahmefällen ist das Hotel berechtigt, Räume für Veranstaltungen in letzter Minute zu ändern. In jedem Fall behält sich das Hotel das Recht vor, bei einer Verringerung der Personenzahl einen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltung entsprechenden Raum zur Verfügung zu stellen. Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten dürfen Empfangstische, Werbematerial, Banner etc. nur nach Absprache mit dem Hotel aufgestellt werden. Öffentliche Bereiche des Hotels dürfen nicht für Gruppenarbeiten genutzt werden. Diese müssen in den vereinbarten Gruppenräumen durchgeführt werden. Das Rauchen ist in allen Innenräumen des Hotels verboten.
 

11. MENÜ-ÄNDERUNGEN

Das Hotel behält sich das Recht vor, das Menü und die Weine nach Benachrichtigung an den Kunden zu ändern.
 

12. VON AUSSERHALB MITGEBRACHTE SPEISEN UND GETRÄNKE

Der Veranstalter und seine Gäste dürfen keine eigenen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. Werden hauseigene Weine, Spirituosen, Kuchen etc. mitgebracht, wird neben dem Bedienungsgeld eine vereinbarte Ausschankgebühr zur Deckung der allgemeinen Unkosten erhoben.
 

13. DEKORATIONEN / BLUMEN

Das Anbringen von Dekorationen oder anderen Gegenständen ist genehmigungspflichtig, auch aus Gründen der Brandsicherheit. Eventuelle Schäden die bei der Vorbereitung usw. entstehen, gehen zu Lasten des Veranstalters.
 

14. PARKPLATZ

Parkplätze sind in der Regel im oder in der Nähe des Hotels vorhanden. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Parkkosten vom Veranstalter oder den einzelnen Teilnehmern zu tragen.
 

15. TECHNISCHE ANLAGEN UND ANSCHLÜSSE

Soweit das Hotel auf Veranlassung des Veranstalters technische und sonstige Einrichtungen von Dritten erwirbt, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters, der diese Einrichtungen dem Veranstalter erstattet. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe des Materials. Der Veranstalter stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Gegenstände frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ausfälle oder Beschädigungen der technischen Einrichtungen des Hotels, die durch die Nutzung dieser Einrichtungen verursacht werden, gehen zu Lasten des Veranstalters, es sei denn, das Hotel hat dies nicht zu vertreten. Das Hotel kann die durch die Nutzung der Geräte entstehenden Stromkosten erfassen und pauschal in Rechnung stellen.
Mit Zustimmung des Hotels kann der Veranstalter seine eigenen Telefon-, Fax- und Datenübertragungsgeräte benutzen. Das Hotel kann eine Anschlussgebühr erheben.
Bleiben durch den Anschluss der Geräte des Veranstalters die entsprechenden Einrichtungen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallgebühr erhoben werden.
Störungen der vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit unverzüglich beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Nach Absprache mit dem Hotel kann ein Tagungstechniker zur Unterstützung während der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Kleinere Arbeiten können auf Wunsch jederzeit vom Hotel durchgeführt werden. Bei größeren Kongressen mit Video-/Ton-/Mikrofonunterstützung wird dem Veranstalter empfohlen, einen externen Techniker zur Unterstützung hinzuzuziehen. Bei technischen Störungen oder Defekten ist keine Kostenreduzierung möglich.
 

16. BRANDSCHUTZBESTIMMUNGEN

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Brandschutzbestimmungen des Hotels einzuhalten, insbesondere die Fluchtwege freizuhalten und dafür zu sorgen, dass das mitgebrachte Material den Brandschutzbestimmungen entspricht. Die Verwendung von brennbaren Gegenständen ist strengstens untersagt.
 

17. ANLIEFERUNG UND ABHOLUNG VON MATERIALIEN

Anlieferungen und Abholungen für Veranstaltungen sind mit dem Hotel abzustimmen und dem Hotel rechtzeitig, mindestens vor der Anreise, schriftlich mitzuteilen. Das Hotel behält sich das Recht vor, Anlieferungen ohne gültige Absender- bzw. Empfängerangaben und Veranstaltungsangaben abzulehnen. Jegliche Verpflichtung oder Haftung des Hotels wird abgelehnt. Da der Lagerraum des Hotels begrenzt ist, kann das Hotel die Annahme von Material vor dem Veranstaltungstag verweigern.
Bei Sendungen aus dem Ausland in die Schweiz müssen zusätzlich zu den Versandkosten immer Zollgebühren und Mehrwertsteuer bezahlt werden. Sollte der Spediteur bei der Anlieferung keine genauen Kosten nennen können, behalten wir uns vor, dem Veranstalter eine Pauschale von CHF 100 zu berechnen.
 

18. MUSIKALISCHE UNTERHALTUNG, SPERRSTUNDE UND NACHTZUSCHLAG

Bei Veranstaltungen mit Musik beachten Sie bitte, dass Musik nach 23.00 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke erlaubt ist. DJs und Bands sind verpflichtet, die Lautstärke niedrig zu halten. Die maximale Spielzeit ist bis Mitternacht. Für Musikdarbietungen im Freien mit einer Lautsprecheranlage muss bis spätestens 4 Monate vor der Veranstaltung eine Genehmigung bei der Stadtpolizei eingeholt werden. Die Nichteinhaltung der Vorschriften führt zu zusätzlichen Kosten für den Veranstalter. Die Gebühr für Lizenzgebühren im Zusammenhang mit Musikdarbietungen muss vom Veranstalter abgeklärt werden und geht zu seinen Lasten.
Geht eine Veranstaltung über die gesetzlich zulässigen Polizeistunden hinaus, ist ein Nachtzuschlag zu entrichten. Die verlängerten Öffnungszeiten müssen dem Hotel mindestens 1 Monat vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Die erforderliche polizeiliche Genehmigung wird vom Hotel eingeholt und dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Ab 23.00 Uhr sind Fenster und Türen geschlossen zu halten und die Lautstärke der Musik zu reduzieren. Gäste, die sich im Freien aufhalten, werden gebeten, sich ruhig zu verhalten. Den Anweisungen des Hotelpersonals ist Folge zu leisten. Für Beschwerden und eventuelle Bußgelder ist der Veranstalter zuständig.
 

19. GÄSTEZIMMER

Bei Veranstaltungen mit Übernachtung muss das Hotel vom Veranstalter spätestens 14 Tage vor der Ankunft der Gäste eine Zimmerliste mit folgenden Angaben zu den einzelnen Gästen erhalten: Vor- und Nachnamen / An- und Abreisedatum / Geburtsdatum der Gäste / Zahlungsbedingungen.
Bei Kontingentbuchungen ohne Zimmerliste des Veranstalters müssen die Hotelzimmer direkt von den Gästen gebucht und individuell mit einer gültigen Kreditkarte garantiert werden.
Es gelten die Stornobedingungen für individuelle Stornierungen bis zu maximal 4 Zimmern, danach gelten die Stornobedingungen der Gruppe. Nach Ablauf der vom Hotel gesetzten Frist, werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents zum Verkauf angeboten. Der Veranstalter haftet in jedem Fall für die nicht bezahlten Kosten der von seinen Gästen gebuchten Zimmer und deren Verbrauch (No-Shows, Minibars, etc.).
 

20. VERANTWORTUNG / SORGFALTSPFLICHT

Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Materialien sind vom Gast mit der größtmöglichen Sorgfalt zu benutzen. Der Veranstalter haftet für alle Schäden und Verluste. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Schäden oder Leistungen Dritter. Dies gilt auch für Personenschäden, soweit diese nicht durch Mitarbeiter des Hotels verursacht wurden. Das Hotel haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
 

21. DATENSCHUTZ

Das Hotel La Palma au Lac ist berechtigt, die erforderlichen personenbezogenen Kundendaten zu erheben, zu speichern und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht im sensiblen Umgang mit Kundendaten zu verarbeiten.
 

22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen können weitere Bestimmungen und Buchungsbedingungen gelten, die gegenüber diesen Bedingungen Vorrang haben. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Es gilt schweizerisches Recht mit dem ausschliesslichen Gerichtsstand Zug.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.